Besteuerung von Sachspenden: Aktueller Stand und Handlungsbedarf
Stand Januar 2026
Umsatzsteuerpflicht auf Sachspenden weiterhin großes Hindernis für spendenwillige Unternehmen - Koalitionsvertrag von 2025 verspricht die Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen – Alle Voraussetzungen dafür auf EU-Ebene erfüllt – innatura setzt sich weiterhin engagiert für Einlösung dieses Koalitionsversprechens ein
Eine wesentliche Hürde für Unternehmen, nicht mehr für den Markt bestimmte Produkte zu spenden, statt zu entsorgen, ist die immer noch bestehende Umsatzsteuerpflicht auf Sachspenden.
Bei der Forderung nach einer dauerhaften und rechtskonformen Lösung haben die bisherigen Finanzminister immer auf die erforderliche EU-Konformität verwiesen. Dabei hat die Kommission inzwischen alle Voraussetzungen geschaffen, um Sachspenden als „gesellschaftlich wünschenswerte Transaktionen“ mit einem Null-Prozent-Umsatzsteuersatz zu belegen und ermuntert die Mitgliedsländer, diesen zu nutzen. Auch in Deutschland wird diese Option bereits für Photovoltaik genutzt.
Die innatura fordert die Anwendung dieser Regel auch in Deutschland, um sozialen Nutzen zu stiften und zugleich wertvolle Ressourcen zu schonen. Wir sind mit dem aktuellen Bundesminister der Finanzen in Diskussion, der dazu das Gespräch mit Brüssel versprochen hat. Der Handlungsbedarf für eine rechtssichere Lösung entlang der gesamten Wertschöpfungskette besteht also weiterhin.
Zur Zeit gilt allerdings noch die aktuelle Gesetzgebung. Lesen Sie hier weiter, warum Spenden bislang teurer als entsorgen ist und was innatura gemeinsam mit Partnern unternommen hat, damit das Problem bekannt wurde und das Thema den Weg in die Koalitionsverträge 2021 und 2025 gefunden hat.
1. Spenden ist grundsätzlich immer noch teurer als die Entsorgung. Dies gilt insbesondere für neue, einwandfreie Übermengen – die den größten Teil der potentiellen Sachspenden ausmachen.
2. Die höheren Kosten entstehen dadurch, dass Sachspenden als sog. „unentgeltliche Wertabgabe“ wie ein Umsatz zu verbuchen sind und auf die gespendeten Artikel Umsatzsteuer abzuführen ist. Zwar erhalten Spenderunternehmen für eine Spende in der Regel eine Zuwendungsbescheinigung über den Bruttobetrag. Damit können sie den fiktiven Umsatzerlös kompensieren, den Betrag für die Umsatzsteuer aber nur in Höhe ihres (Grenz-)Steuersatzes. Damit bedeutet der nichtabzugsfähige Teil des Umsatzsteuerbetrages (in der Regel ca. 65 %) zahlungswirksame Ausgaben („cash out“), denen keine Einnahmen gegenüberstehen. Die gespendeten Produkte müssen zu einem sog. „fiktiven Wiederbeschaffungspreis“ bewertet werden. Gerade für Hersteller bedeutet dies einen Wertansatz weit über Herstellkosten. Drastisch formuliert: Unternehmen müssen „Geld mitbringen“, um Produkte zu spenden statt zu entsorgen.
3. Die innatura wird in ihrer täglichen Arbeit mit diesem Schiefstand konfrontiert. Diese finanzielle (zumeist Mehr-)Belastung für spendenwillige Unternehmen führt in praktischer Konsequenz dazu, dass zwei von drei Unternehmen, die sich bei der innatura nach Spendenmöglichkeiten erkundigen, sich am Ende dennoch entscheiden, die Artikel zu vernichten statt zu entsorgen – die Spende erscheint ihnen zu unsicher und/oder zu teuer. Man möchte – nachvollziehbar – nicht in der Zukunft bei einer Betriebsprüfung über den Wertansatz von Spenden in der Vergangenheit diskutieren und hier möglicherweise noch Umsatzsteuer nachzahlen müssen.
Dieser Schiefstand incentiviert also die unnötige Vernichtung von Ressourcen, statt durch eine Spende sozialen Nutzen zu stiften. Damit steht die aktuelle steuerliche Handhabung von Sachspenden im krassen Widerspruch zu ansonsten formulierten Nachhaltigkeitszielen und den Absichten z.B. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Und sie verhindert, dass noch mehr Unternehmen der innatura Produkte zur Vermittlung anvertrauen und so zusätzlicher sozialer Nutzen gestiftet und unnötiger Abfall vermieden werden kann.
4. Von Beginn an hat sich die innatura für eine faire steuerliche Handhabung von Sachspenden eingesetzt, in den letzten Jahren gemeinsam mit dem bevh (Bundesverband E-Commerce und Versandhandel): durch Formulierung des Handlungsbedarfes an das BMF und verschiedene Landesfinanzministerien, durch konsequente Pressearbeit, durch Mobilisierung unserer Spenderunternehmen, aber auch unserer gemeinnützigen Empfängerorganisationen, durch Publikationen (u.a. in der gemeinsamen Initiative mit dem bevh und EY „Spenden statt entsorgen“), die Broschüre gibt es hier. Zudem wurden entsprechende Anträge im Bundestag und Europa-Parlament unterstützt und das Thema in die Verhandlungsgruppen für die Koalitionsverträge eingespeist.
5. Beispielhafte Meilensteine:
- innatura hat den Appell „#SpendenStattVernichten – Lagerware für den guten Zweck“ der am 24.2.2021 von Katrin Göring-Eckardt in der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde, mitgestaltet und unterzeichnet. Der Appell forderte die Bundesregierung auf, das steuerbefreite Spenden der insbesondere durch den Lockdown aufgelaufenen Saisontextilien zu ermöglichen.
- Die innatura hat kurz vor Ablauf der Frist, bis zu der die Landesfinanzministerien dem Vorschlag zustimmen konnten, am 3. März 2021 mit einer Lichtinstallation des Künstlers Oliver Bienkowski die „einleuchtende“ Forderung „#SpendenStattVernichten Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden. Dauerhaft! Leuchtet ein, oder?“ auf die Fassade des Bundesfinanzministeriums projiziert, um das Thema öffentlich bekannter zu machen.
6. Es wurde bislang immer auf unionsrechtliche Aspekte verwiesen (Konformität mit der EU-Umsatzsteuer-Systemrichtlinie), die eine Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden verbiete. Dabei hat die EU-Kommission Spielräume für die Besteuerung geschaffen und unterstützt die Idee, Produkte zu spenden.
- Seit April 2020 liegt mit dem Gutachten von Dr. Wolfram Birkenfeld ein gesetzeskonformer Vorschlag vor, wie Sachspenden zwar steuerbar bleiben, aus Sicht der empfangenden gemeinnützigen Organisation jedoch mit einem Wert von Null zu bewerten sind. Das Gutachten gibt es hier:
- Die EU-Kommission hat bereits im September 2021 vorgeschlagen, „bei der Gestaltung der Umsatzsteuersätze gesellschaftlich wünschenswerte Transaktionen zu berücksichtigen“: EU-Kommissar Gentiloni: “Application of reduced or zero VAT rates should, alongside other criteria, take into account social policy aspects.” https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-003424-ASW_EN.pdf
- Dezember 2021: Rat verabschiedet eine Änderung der Mehrwertsteuersätze, die in Artikel 98.2 (in Kombination mit Annex III (15)), die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden ermöglicht; Rechtsausschuss im Europäischen Parlament hat sich auf einen Kompromiss zum Initiativbericht für einen europäischen Status für gemeinnützige Organisationen geeinigt, der u.a. auch grenzüberschreitendes Spenden fördern soll und die Mitgliedsstaaten dazu auffordert, alle Hindernisse dafür zu beseitigen (Artikel 6.1): https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20211205IPR18817/meps-push-for-game-changer-rules-for-european-civil-society-organisations
- Juni 2024: Breite Industrie-Allianz von Accountancy Europe, AmChamEU, CFE Tax Advisors Europe und ECOMMERCE Europe fordert EU-weite Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden, um zu Zielen der Waste Framework Directive und des Green Deal beizutragen: https://taxadviserseurope.org/new_ahgency/wp-content/uploads/2024/05/charitable_vat_joint_industry_statement_20240517.pdf
- November 2024: EU-Kommissar Gentiloni bestätigt auf eine Anfrage von Moritz Körner, MdEP Renew, daß die Mitgliedsstaaten Spielräume bei der Besteuerung von Sachspenden haben: „Die Kommission erkennt an, dass die vorsätzliche Zerstörung gebrauchsfähiger Güter äußerst bedenklich ist, da sie sowohl für die Gesellschaft als auch für die Umwelt mit hohen Kosten verbunden ist. Unentgeltliche Sachspenden an gemeinnützige Organisationen fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer (MwSt). Die Mitgliedstaaten haben jedoch einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung der Bedingungen für bestimmte unentgeltliche Lieferungen, einschließlich Sachspenden an gemeinnützige Organisationen. Die Kommission wird auch in Zukunft weitere Maßnahmen prüfen, mit denen die Anreize für die Zerstörung von Waren in gutem Zustand gemindert werden. Unter der Bedingung, dass der Grundsatz der Steuerneutralität gewahrt wird und nicht schier unendliche Möglichkeiten der Steuervermeidung und des Steuerbetrugs geschaffen werden, könnten dazu auch die Mehrwertsteuervorschriften geändert werden.“ https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-001888-ASW_EN.html
7. Der Koalitionsvertrag der Ampel 2021 versprach die Lösung, die allerdings in der alten Legislatur nicht mehr umgesetzt wurde: „Wir werden bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung beseitigen, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern“ (S. 131, KoaV 2021).
8. Der aktuelle Koalitionsvertrag greift das Thema im Kapitel „Ehrenamt entbürokratisieren“ auf: „Wir bringen ein umfassendes Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement auf den Weg. Die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine werden wir vereinfachen und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen möglichst weitgehend von der Mehrwertsteuer befreien. (Zeilen 1985 bis 1989 KoaV).
Das Bundesumweltministerium hat bereits erste Schritte Richtung Umsetzung unter Führung des BMF kommuniziert.
9. Im November 2025 hat innatura in der Sondierung und Konsultation zum „Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft“ der EU Sachspenden als Bestandteil zirkulären Wirtschaftens gefordert und die Kommission aufgefordert, die Mitgliedsländer zu steuerlichen Regelungen im Rahmen der EU-Lösung zu bewegen und einheitliche Verfahren anzureizen.
Wir sind überzeugt, dass die aktuelle unfaire Besteuerung von Sachspenden sofort beendet werden kann und bleiben auf verschiedendsten Ebenen aktiv, um Unternehmen endlich eine echte Alternative zur Entsorgung zu bieten.
"Ich muss ihnen leider sagen, dass ich gerade noch ein kurzes Gespräch mit meiner Steuerberaterin hatte und sie mir dringend abgeraten hat die Ware zu spenden, da ich dadurch pro Set nochmal 19% Steuern zahlen muss auf den Verkaufspreis der Ware, da diese nach wie vor im wirtschaftlichen Umlauf ist. Da ...dies, so wie es aussieht, bei der gesamten Ware um die 6000-7000 Euro kostet, wäre es für mich ein sehr hoher finanzieller Schaden.
Der beste Weg wäre es dementsprechend für mich, die Ware entsorgen zu lassen.
Ich werde die bereits angelieferte Ware bei Ihnen abholen lassen und sie ordnungsgemäß der Entsorgung zuführen. Ich finde es genau so absurd, wie Sie es beschrieben haben, und war auch fassungslos, als ich die Information von meiner Steuerberaterin erhalten habe."
Eine Forderung, die einleuchtet
Die innatura hat am 3. März 2021 mit einer Lichtinstallation des Künstlers Oliver Bienkowski die „einleuchtende“ Forderung „#SpendenStattVernichten Keine Umsatzsteuer auf Sachspenden. Dauerhaft! Leuchtet ein, oder?“ auf die Fassade des Bundesfinanzministeriums projiziert, um das Thema öffentlich bekannter zu machen.
Nachhaltiges Wirtschaften mit innatura
Unser ehrenamtlicher Botschafter Marius Neinert bringt es in diesem Video auf den Punkt: Die Zusammenarbeit mit innatura sollte zum selbstverständlichen Bestandteil nachhaltigen Wirtschaftens werden - für Unternehmen wie für Empfängerorganisationen aus dem sozialen Sektor. Dazu braucht es die schon längst von der Politik versprochene Befreiung von Sachspenden von der Umsatzsteuerpflicht.
Danke, Marius, dass du dich gemeinsam mit innatura für dieses Ziel einsetzt!
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