Wer kann sich bei innatura registrieren und die Sachspendenvermittlung nutzen?
Wer kann sich bei innatura registrieren und die Sachspendenvermittlung nutzen?
Als Empfänger*in können sich alle in Deutschland als gemeinnützig anerkannten Organisationen und Einrichtungen registrieren lassen, die eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen. Da innatura die gesamte Logistikkette organisiert, erhalten insbesondere kleine Einrichtungen Zugang zu Sachspenden in bedarfsgerechten Mengen.
Einrichtungen Zugang zu Sachspenden in bedarfsgerechten Mengen.
Die Organisationen verpflichten sich bei der Registrierung und Bestellung zur Einhaltung unserer AGBs. Insbesondere verpflichten sie sich, die Spenden nur für ihre satzungsgemäßen Zwecke bzw. für ihre eigene Verwaltung zu nutzen.
Wofür kann ich die bestellten Produkte verwenden?
Wofür kann ich die bestellten Produkte verwenden?
Die bestellten Produkte können für die Ausstattung und den täglichen Bedarf Ihrer Einrichtung oder Organisation verwendet werden, für die direkte Arbeit mit Ihren Zielgruppen, Ihre Verwaltung und alle anderen anfallenden Tätigkeiten in Ihrem Hause. Die Produkte dürfen auch kostenfrei an Bedürftige weitergeben werden. Auch dürfen Sie mit unseren Produkten ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Ihrem Hause im üblichen Rahmen beschenken.
Können Bedürftige Produkte von innatura erhalten?
Können Bedürftige Produkte von innatura erhalten?
Die Produkte von innatura können gerne an Bedürftige kostenfrei weitergeben werden. Allerdings müssen sie von einer gemeinnützigen Organisation/Kirchengemeinde / kommunalen Einrichtung bei innatura bezogen werden, Bedürftige können nicht selbst direkt bestellen.
Darf ich die Produkte zum Weiterverkauf an Bedürftige - z.B. in Tafelläden, einrichtungsinternen Läden bzw. Sozialkaufhäusern - verwenden?
Darf ich die Produkte zum Weiterverkauf an Bedürftige – z.B. in Tafelläden, Sozialkaufhäusern bzw. einrichtungsinternen Läden – verwenden?
Grundsätzlich dürfen laut unseren AGB über innatura bezogene Produkte nur kostenfrei an Bedürftige weitergegeben werden, ein Weiterverkauf ist nicht gestattet.
Tafelläden, Sozialkaufhäuser und einrichtungsinterne Läden können mit innatura eine Sonderregelung vereinbaren, wenn:
- ausschließlich Bedürftige das Angebot nutzen und die Bedürftigkeit bekannt ist und/oder überprüft wird (z.B. Hartz IV-Bescheid, Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- die Produkte ausschließlich im Rahmen der steuerbegünstigten, satzungsgemäßen Zwecke im Zweckbetrieb verwendet werden
- die Produkte zu einem symbolischen Preis abgegeben werden, z.B. im Rahmen eines Modells „1 Tüte mit 10 Produkten kostet
2 Euro“ o.ä., oder - die Produkte zu einem Einzelpreis weitergegeben werden, der 20% über der Vermittlungsgebühr der innatura liegt und die Differenz ausschließlich der Deckung der eigenen Lager- und Logistikkosten dient.
Stimmen Sie gerne Ihr Modell der Preisbildung mit uns ab!
Darf ich die Produkte für eine Tombola, Fundraising oder ähnliches verwenden?
Darf ich die Produkte für eine Tombola, Fundraising oder ähnliches verwenden?
Nein, die Produkte dürfen nicht für eine Tombola, Fundraising und ähnliches verwendet werden, da dies als Weiterverkauf gilt bzw. nicht sichergestellt ist, dass ausschließlich Bedürftige die Produkte erhalten.