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Wer kann sich registrieren lassen?

Wer kann sich registrieren lassen?

Als Empfängerin können sich fast alle in Deutschland als mildtätigen, kirchlichen und gemeinnützig anerkannten Organisationen registrieren lassen, die eine gültige Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt als Nachweis der Gemeinnützigkeit vorlegen. Darüber hinaus können sich auch kommunale Einrichtungen für den Bezug von Sachspenden registrieren. Entscheidend ist, dass diese Einrichtungen/Projekte zum steuerbefreiten Aufgabenbereich der Kommune gehören. Für die Registrierung benötigen kommunale Einrichtungen eine Bescheinigung der Kommune, dass die Kommune Trägerin der entsprechenden Einrichtung ist. Zudem muss bescheinigt werden, dass die Einrichtung bzw. der Arbeitsbereich, in dem die Sachspenden eingesetzt werden, zum steuerbefreiten Bereich gehört. Dies gilt analog für Einrichtungen der Kreise und Bundesländer. Ebenso können sich Kirchengemeinden für den Bezug von Sachspenden registrieren, sofern die Produkte für soziale Einrichtungen und Projekte verwendet werden.

Die Empfängerorganisationen verpflichten sich vertraglich, entsprechende Regelungen einzuhalten und die Spenden nur für ihre satzungsgemäßen Zwecke bzw. für ihre eigene Verwaltung zu nutzen. Tausch, Verkauf und Verlosung der Produkte oder eine Verwendung für persönliche Zwecke der Besteller*innen sind untersagt. Das bedeutet insbesondere, dass ein Weiterverkauf an Mitarbeiter*innen oder Mitglieder nicht erlaubt ist. Für Tafelläden, Sozialkaufhäuser und einrichtungsinterne Läden gilt eine besondere Vereinbarung (siehe S.22). Stichproben sichern die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie unter http://www.innatura.org/ueber-uns/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ bzw. ab Seite 30 dieses Dokuments finden.

Selbstverständlich steht es den Empfängerorganisationen frei, die Waren in die von ihnen geförderten Projekte ins Ausland zu schicken, sofern es keine Verwendungsauflagen des Spenderunternehmens gibt die dem entgegenstehen (Hinweise hierzu finden Sie in der Produktbeschreibung zum jeweiligen Produkt im Online-Shop).

Wozu werden die Angaben zum Freistellungsbescheid bzw. wozu wird der Freistellungsbescheid benötigt?

Wozu werden die Angaben zum Freistellungsbescheid bzw. wozu wird der Freistellungsbescheid benötigt?

Der Freistellungsbescheid dient als Nachweis, dass es sich bei Ihrer Organisation um eine als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend anerkannte Organisation handelt. Diesen benötigen wir zu unserer Absicherung, da die Spenden nur an gemeinnützige/mildtätige bzw. kirchlichen Zwecken dienend anerkannte Organisationen vermittelt werden dürfen oder analog an kommunale Einrichtungen (s.o.). Auf Ihrem Freistellungsbescheid wird zudem ausgewiesen, für welchen Zeitraum Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden dürfen. Dies ist für uns ebenfalls wichtig, da wir die Spenden nur innerhalb dieses Zeitraums an sie vermitteln dürfen. Bitte denken Sie daran, uns jeweils Ihren aktuellsten Freistellungsbescheid zukommen zu lassen (gerne als Scan an registrierung@innatura.org).

Woher bekomme ich den Freistellungsbescheid, wenn er mir nicht persönlich vorliegt?

Woher bekomme ich den Freistellungsbescheid, wenn er mir nicht persönlich vorliegt?

Der Freistellungsbescheid sollte in der zentralen Verwaltung Ihrer Organisation vorliegen. Sie können ihn in der Regel dort anfordern und an uns weiterleiten oder aber die Verwaltung bitten, ihn vorzugsweise per Mail (Scan an registrierung@innatura.org), alternativ per Fax oder Post (Kopie) an uns zu senden.

Sie können sich gerne vorab registrieren, es reicht, wenn uns der Freistellungsbescheid bei Ihrer ersten Bestellung vorliegt.

Warum müssen zwei Ansprechpersonen benannt werden?

Warum müssen zwei Ansprechpersonen benannt werden?

Das Vier-Augen-Prinzip dient der Qualitätssicherung. Wir sind sowohl steuerrechtlich als auch gegenüber den Spenderunternehmen verpflichtet, so gut wie möglich sicher zu stellen, dass die bestellten Waren ausschließlich für Ihre Organisation oder zur Weitergabe an Bedürftige verwendet werden, nicht für den persönlichen Gebrauch von nicht bedürftigen Privatpersonen.

Warum kann ich den Shop nicht ohne Registrierung einsehen?

Warum kann ich den Shop nicht ohne Registrierung einsehen?

Innatura darf aus steuerrechtlichen Gründen die gespendeten Produkte nur an gemeinnützige Organisationen abgeben. Durch die kleine Hürde der Registrierung vorab wollen wir sicherstellen, dass sich nur bezugsberechtigte gemeinnützige Organisationen registrieren lassen. Wir prüfen nach der Registrierung die Existenz und das Tätigkeitsfeld der Organisation, um sicherzustellen, dass die Produkte entsprechend unserer Satzung verwendet werden.