
Einen steuerrechtlich unbedenklichen Weg, Sachspenden an gemeinnützige Organisationen von der Umsatzsteuer zu befreien, zeigt das aktuelle Rechtsgutachten von Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter am Bundesfinanzhof a.D., Deutschlands oberstem Steuergericht, auf. Demnach ist eine Steuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen nach deutschem und europäischem Umsatzsteuerrecht möglich, da die Bemessungsgrundlage einer Spende an eine gemeinnützige Organisation in Deutschland mit Null angesetzt wird. Er schlägt als einfache und schnelle Lösung einen Erlass des Bundesfinanzministeriums vor. Das Gutachten wurde vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) in Auftrag gegeben, bei dem innatura auch Mitglied ist. Zur Pressemitteilung