
Am 24. Februar haben Katrin Göring-Eckardt (Bundestagsfraktion Grüne/B90), Dr. Ulrich Schneider (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Stefan Genth (HDE) in Berlin an den Gesetzgeber appelliert, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit Händler ihre aufgrund des Corona-Lockdowns angehäuften unverkäuflichen Waren – insbesondere Textilien – ohne zusätzliche finanzielle Belastung als Spende gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen und so mit Lagerware helfen können. Sachspenden sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtig und können nicht kostenfrei an soziale Einrichtungen abgegeben werden.
Die gemeinnützige innatura gGmbH Sachspendenvermittlung hat den Appell mitunterzeichnet, um es dem Handel in der aktuellen Situation zu ermöglichen, Waren unkompliziert an gemeinnützige Organisationen abzugeben anstatt sie zu entsorgen. innatura-Geschäftsführerin Dr. Juliane Kronen wies darauf hin, dass es über eine schnelle und unkomplizierte aktuelle Lösung hinausgehend einer grundsätzlichen Regelung bedarf, die allen Unternehmen, nicht nur Einzelhändlern, Rechtssicherheit beim Spenden von überschüssigen Produkten bietet und verhindert, dass sie die Produkte entsorgen, weil dies in Deutschland günstiger ist als das Spenden. Unsere Pressemittelung finden Sie hier.